Führungskräfte werden von ihren Unternehmen oder deren Insolvenzverwaltern immer häufiger
für Fehlentscheidungen und Versäumnisse haftbar gemacht. Ablesen lässt sich das an der Zahl
der Managerhaftpflicht-Versicherungsfälle, die der Branchenverband GDV erfasst hat. 2023
mussten die D&O-Versicherer (D&O für „Directors & Officers“) circa 2.200 Fälle regulieren, ein
Plus von 7 Prozent zum Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug knapp 100.000
Euro, womit insgesamt 216 Millionen Euro ausgezahlt wurden, 9 Prozent mehr als 2022. Damit
setzt sich ein langjähriger Trend fort: 2019 belief sich der D&O-Gesamtschaden noch auf 132
Millionen Euro.
Als Hauptgründe für diese Entwicklung gelten gestiegene gesetzliche Anforderungen und die
maue Konjunkturentwicklung. Da sich aktuell kein Aufschwung abzeichnet und die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr bereits um 25 Prozent angeschwollen ist, gehen
die Versicherer von einer weiteren Zunahme der Schadenersatzforderungen gegen Manager aus.
Als Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt eine D&O-Police ein,
wenn versicherte Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans wegen Pflichtverletzungen in
Regress genommen werden.
Gemäß der aktuellen Analyse eines großen Immobilienfinanzierungs-Unternehmens müssen
Haus- und Wohnungskäufer zunehmend höhere Kreditsummen in Anspruch nehmen. Das zeigt
sich etwa im steigenden Beleihungsauslauf. Dieser gibt den Anteil der Fremdfinanzierung am
Beleihungswert – dem Wert, den die Bank dem Objekt zuschreibt – an. Die Kennzahl kletterte im
September durchschnittlich auf 87,5 Prozent, nachdem sie ein Jahr zuvor noch 85,9 Prozent
betragen hatte.
Die durchschnittliche Kreditsumme wuchs auf rund 313.000 Euro an, 5.000 Euro mehr als im
Vormonat. Nicht nur wegen dieses Trends müssen sich die Immobilienkäufer für immer längere
Zeiträume verschulden: Die im September vereinbarten monatlichen Kreditraten fielen so
niedrig aus wie seit zwei Jahren nicht mehr, bei einer praktisch gleichbleibenden
durchschnittlichen Zinsbindung von knapp elf Jahren. Legt man beispielhaft 300.000 Euro
Kreditsumme, 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und 10-jährige Zinsbindung
zugrunde, belief sich die sogenannte Standardrate auf monatlich 1.395 Euro.
Das Bundeskabinett hat im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV eine Änderung des
Versicherungskennzeichen-Systems für Mofas und E-Scooter beschlossen. Bisher müssen diese
jährlich neu versichert werden, was mit einem farbigen Kennzeichen – in diesem Jahr in Blau –
nachgewiesen wird. Ordnungshüter können so schnell erkennen, ob der Versicherungsschutz
aktuell ist. Ab März 2026 sollen die langsameren Zweiräder mit einem permanenten
Kennzeichen versehen werden, das der jeweilige Versicherer nach Vertragsablauf wieder
einzieht. Ein Zulassungsverfahren soll es weiterhin nicht geben.
Die Versicherungswirtschaft ist nicht nur wegen der zusätzlichen Vollzugsaufgabe wenig
begeistert, sondern befürchtet darüber hinaus, dass nach einer Änderung mehr Kleinfahrzeuge
ohne Versicherungsschutz unterwegs sein könnten – auch wenn das für die Fahrer kostspielig
werden kann, denn es handelt sich um eine Straftat. Neben einer Geldbuße drohen
Führerscheinentzug und bis zu einem Jahr Gefängnis. Zudem müssen die Kosten bei einem
Unfall komplett selbst übernommen werden.